Staatliche Förderung

Staatliche Förderung

 
FörderungDie Bundesregierung stellt erhebliche Mittel für die Förderung des Heizens mit erneuerbaren Energie bereit. Auch für die nachträgliche Optimierung bereits geförderte Anlagen können Mittel in Anspruch genommen werden

Die Förderung ist Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Das Bundes- umweltministerium hat neue Förderrichtlinien für das sog. “Marktanreizprogramm” geschaffen.

Das Förderprogramm hat ein Volumen von rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Ab 01. April 2015 sind die Fördersätze für die Modernisierung von Heizungen im Gebäudebestand erheblich gestiegen. Bei Neubauten ist die Förderung nur im Ausnahmefall möglich.

Bei solarthermischen Anlagen zur Warmwasseraufbereitung gibt es beispielsweise bis zu 50 Euro je Quadratmeter Modulfläche vom Staat zurück. Pelletöfen werden je nach Ausstattung mit 2.000 bis 4.500 Euro gefördert. Für den Einbau von Wärmepumpen sind 1.500 Euro vorgesehen, während Erdwärme mit bis zu 4.500 Euro unterstützt wird.

Unternehmen und Kommunen können Zinsverbilligungen und Tilgungszuschüsse bei der staatseigenen KfW-Bank beantragen. Die Gelder werden ebenfalls für Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien gewährt. Bei Solaranlagen zur Wasseraufbereitung und Raumwärme können bis zu 30 Prozent der Kosten von der KfW übernommen werden. Große effiziente Wärmepumpen werden mindestens mit 10.000 und maximal mit 50.000 Euro gefördert.

Anträge auf Förderung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden.

Bei einer Heizungssanierung gilt: je umfassender die Maßnahmen zur CO2-Minderung sind, desto mehr finanzielle Mittel werden zur Verfügung gestellt.

Als Förderer steht dabei nicht nur der Bund bereit sondern i.d.R. auch die Länder, Kommunen und sogar Energieversorgungsunternehmen.

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